Weiterbildung für Berufsfahrer/innen

Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises ist eine Weiterbildung von 5 Tagen (35 Stunden) Dauer in fünf Jahren bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte obligatorisch.
Die 3P GmbH ist eine von der asa anerkannte Weiterbildungsstätte.
Sie profitieren von massgeschneiderten Schulungen für Ihre Fahrer/innen zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Gesundheit und Unfallprävention (Umgang mit Lasten, Einfluss von Müdigkeit und Stress usw.)
  • Unterschiedliche Rollen (Umgang mit Kunden, Wirkung auf Kunden usw.)
  • Kommunikation (Kundenorientierte Kommunikation, Umgang mit schwierigen Kunden usw.)
  • Arbeitsorganisation (Planung des Arbeitstages, Prioritäten setzen usw.)

Weitere Informationen zur Chauffeurzulassungsverordnung

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